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Mutter-Kind-Kur beantragen – So geht's Schritt für Schritt

Erfahre, wie du eine Mutter-Kind-Kur beantragst, welche Voraussetzungen es gibt und wie du die passende Kurklinik findest.

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3 Min. Lesezeit

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V, die Müttern (und ihren Kindern) hilft, sich von den Belastungen des Alltags zu erholen. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen und wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Anders als ein Urlaub steht bei der Mutter-Kind-Kur die medizinische Behandlung im Vordergrund – mit einem individuellen Therapieplan, ärztlicher Betreuung und professioneller Kinderbetreuung.

Wer hat Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

Grundsätzlich hat jede Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, wenn medizinische Gründe vorliegen. Typische Indikationen sind:

  • Erschöpfungszustände und Burnout
  • Psychosomatische Beschwerden (Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Ängste)
  • Erkrankungen der Atemwege (besonders bei Kindern)
  • Hauterkrankungen wie Neurodermitis
  • Probleme des Bewegungsapparats (Rücken, Gelenke)

Du brauchst keine schwerwiegende Diagnose – schon anhaltende Erschöpfung durch die Doppelbelastung von Familie und Beruf kann als Indikation ausreichen.

So beantragst du deine Kur in 5 Schritten

1. Ärztliches Attest einholen

Gehe zu deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin und schildere offen deine Beschwerden. Du erhältst ein ärztliches Attest (Verordnungsformular 64), das deine Diagnose und die medizinische Notwendigkeit dokumentiert.

Tipp: Bereite dich auf den Termin vor. Notiere dir vorher deine Beschwerden, seit wann sie bestehen und wie sie deinen Alltag beeinflussen.

2. Kurklinik auswählen

Wähle eine Kurklinik, die zu deinen Indikationen und Bedürfnissen passt. Achte auf:

  • Spezialisierung der Klinik (z.B. Atemwegserkrankungen, Psychosomatik)
  • Aufnahmealter – nicht jede Klinik nimmt jedes Kindesalter auf
  • Lage – Nordsee, Ostsee oder Mittelgebirge?
  • Bewertungen anderer Mütter

Tipp: Auf KurklinikFinder kannst du über 116 Kurkliniken vergleichen und nach deinen Kriterien filtern. Worauf du bei der Wahl achten solltest, haben wir im Artikel Die richtige Kurklinik wählen zusammengefasst.

3. Antrag bei der Krankenkasse stellen

Fülle den Kurantrag aus und reiche ihn zusammen mit dem ärztlichen Attest bei deiner Krankenkasse ein. Die meisten Kassen bieten inzwischen auch Online-Anträge an – frage am besten direkt bei deiner Kasse nach.

4. Auf die Bewilligung warten

Die Krankenkasse hat drei Wochen Zeit, über deinen Antrag zu entscheiden. Falls dein Antrag abgelehnt wird, kannst du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen – in vielen Fällen wird dem Widerspruch stattgegeben.

Wichtig: Lass dich von einer Ablehnung nicht entmutigen. Die Bewilligungsquote nach Widerspruch liegt bei über 50 %.

5. Kur antreten

Nach der Bewilligung vereinbarst du den Termin direkt mit der Kurklinik. Die Anreise erfolgt in der Regel am Sonntag, die Abreise am Samstag nach drei Wochen.

Was kostet eine Mutter-Kind-Kur?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Behandlung. Du zahlst lediglich eine Zuzahlung von 10 € pro Tag (also ca. 210 € für drei Wochen). Kinder unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei.

Bei finanzieller Belastung kannst du bei deiner Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.

Was wird bei einer Mutter-Kind-Kur gemacht?

Das Therapieprogramm wird individuell auf dich abgestimmt und kann umfassen:

  • Entspannungsverfahren – Yoga, Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training
  • Sporttherapie – Nordic Walking, Schwimmen, Gymnastik
  • Psychologische Beratung – Einzel- und Gruppengespräche
  • Physikalische Anwendungen – Massagen, Bäder, Kneipp
  • Ernährungsberatung – bei Übergewicht oder Unverträglichkeiten
  • Kinderbetreuung und -therapie – altersgerechte Programme für dein Kind

Häufige Fragen

Kann ich die Kurklinik selbst wählen?

Ja! Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX. Die Krankenkasse muss deinem Wunsch folgen, sofern die Klinik geeignet ist und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen.

Wie oft kann ich eine Kur machen?

Du kannst alle vier Jahre eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Bei medizinischer Notwendigkeit auch früher.

Muss mein Kind mitkommen?

Nein, aber es ist in den meisten Fällen sinnvoll. Kinder profitieren von der Kur durch eigene Therapieangebote und die gemeinsame Erholungszeit.

Gilt das auch für Väter?

Ja, auch Väter haben einen gleichwertigen Anspruch. Alles Wichtige dazu findest du in unserem Artikel Vater-Kind-Kur – Alles was du wissen musst.


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